Dooring-Unfälle häufen sich in letzter Zeit und auch Gerichte müssen sich immer häufiger damit beschäftigen. Es ist schnell passiert, dass in der Eile und Hektik des Alltags der Pkw-Fahrer ohne vorherigen Schulterblick die Pkw-Tür öffnet und so einen vorbeifahrenden Fahrradfahrer übersieht. Wenn dieser dann mit der Tür kollidiert sind schwere Verletzungen des Fahrradfahrers wahrscheinlich.

Aktuell hat das Landgericht Köln (Urteil vom 02.08.2022, Az. 5 O 372/20) die ständige Rechtsprechung bestätigt, dass in einem solchen Fall der Pkw-Fahrer in der Regel den Unfall allein verschuldet hat, da ein unmittelbarer örtlicher und zeitlicher Zusammenhang mit dem Öffnen der Tür bestand. Im aktuellen Fall konnte dem Fahrradfahrer nicht der Vorwurf gemacht werden, nicht ausreichend Abstand zu dem parkenden Pkw gehalten zu haben.

Wie groß der Abstand im Einzelnen sein muss, ist stets eine Frage des Einzelfalls, ein Abstand von rund einem halben Meter dürfte in der Regel aber ausreichend sein.

Wir raten daher: Die Türen auf der Fahrerseite am besten mit dem rechten Arm, auf  der Beifahrerseite mit dem linken Arm öffnen, so erfolgt automatisch der Schulterblick und ein Dooring-Unfall kann vermieden werden.