Bei Flugreisen mit gemeinsamen Kindern in das EU-Ausland gab es meist keine Schwierigkeiten die Genehmigung des mitsorgeberechtigten Elternteils zu erhalten. Das OLG Braunschweig (Beschluss vom 30.07.2020 – 2 UF 88/20) hat aktuell entschieden, dass in Zeiten der Corona-Pandemie beide sorgeberechtigten Elternteile einer Flugreise zustimmen müssen. Dies gilt auch, wenn keine Reisewarnung besteht. Ohne Einigung, bleibt nur der Weg die Entscheidungsbefugnis über das Gericht auf einen Elternteil zu übertragen. Die Entscheidung erfolgt immer individuell im Einzelfall.